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Channel: Kommentare zu: Demonstration in Jena: Gegen Polizeigewalt und Willkür!
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Von: Sasmurtas

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Das ist so nicht ganz richtig; gem. Art. 1 Abs. 3 und 2 GG sind alle drei staatlichen Gewalten an die unverletzlichen Grundrechte UNMITTELBAR gebunden. Gem. Art. 20 Abs. 3 GG an das “rechtmäßige Handeln”. Dieses, gem. Art. 79 Abs. 3 GG, UNAUFLÖSLICH.

Gem. § 36 Abs. 1 BeamtStG trägt JEDER Beamte die “volle persönliche Verantwortung” für sein dienstliches Handeln.

Die schöne Legende vom “Befehlsnotstand” wurde bereits 1946/47 in Nürnberg zerschlagen. Erst recht dann, wenn dem (nicht-) handelnden Beamten keinerlei “Gefahr für Leib und Leben” droht bei erkennbarer Rechtswidrigkeit des Befehls und somit dessen Nichtausführung.

Die Polizisten in Frankfurt hätten somit zunächst die Dienstpflicht gehabt, den Einsatzbefehl zuvörderst mittels der Verfassung auf seine Rechtmäßigkeit hin zu prüfen (§ 36 Abs. 1 BeamtStG, i.V.m. Artt. 1 Abs. 3 und 2, 20 Abs. 3 GG).

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